Eine Sprachtherapie ist ein Heilmittel und unterliegt den Heilmittel-Richtlinien.
Um eine Sprachtherapie zu erhalten, muss eine sogenannte Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegen. Diese kann nur der Arzt bzw. Zahnarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater ausstellen.
Als Sprachtherapeut/Logopäde darf man nur auf Anweisung des Arztes tätig werden.
Sollten Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Sprachtherapie/Logopädie für notwendig erachten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.