Sprachtherapie

Wer benötigt Sprachtherapie?

Eine Sprach- oder Sprechtherapie findet in jedem Alter statt, vom Kleinkind über Schulkinder und Erwachsenen bis zu Senioren.

Wie erhalte ich Sprachtherapie?

Eine Sprachtherapie ist ein Heilmittel und unterliegt den Heilmittel-Richtlinien.

Um eine Sprachtherapie zu erhalten, muss eine sogenannte Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegen. Diese kann nur der Arzt bzw. Zahnarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater ausstellen.

Als Sprachtherapeut/Logopäde darf man nur auf Anweisung des Arztes tätig werden.

Sollten Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine Sprachtherapie/Logopädie für notwendig erachten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Wann benötigt man eine Sprachtherapie?

  • Sprachentwicklungsverzögerungen
  • Lautfehlbildungen
  • Auditive Wahrnehmungsstörung
  • Grammatikprobleme
  • Myofunktionelle Störung
  • Wortschatzdefizite
  • Redeflussstörungen (Stottern)
  • Mutismus/Autismus
  • Falsches Schluckmuster
  • Neurologische Erkrankungen
  • Schlaganfälle
  • Stimmprobleme
  • Schädel- und Hirnverletzungen
  • und weitere

Telefon: 08341/999 30 81 –
eMail: mo@sprachtherapie-neugablonz.de – Fax: 08341/999 30 82
Schulstr. 15a, 87600 Kaufbeuren-Neugablonz